Wahl- und Komfortleistungen im Marienhaus Klinikum Mainz (MKM)

Verehrte Patientin, verehrter Patient, sehr geehrte Damen und Herren,

damit Sie sich über die medizinisch-pflegerische Betreuung hinaus bei uns gut aufgehoben fühlen, haben wir für Sie ein spezielles Angebot an Wahl- und Komfortleistungen entwickelt.

Als Patientin und Patient haben Sie die Möglichkeit, diese Wahlleistung in Anspruch zu nehmen, sofern dies die Belegsituation zulässt. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist nicht durch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz abgedeckt. Selbstverständlich können auch gesetzlich versicherte Patient:innen die Komfortleistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie bei Ihrer Aufnahme erhalten haben.

Sie finden im Folgenden alle Informationen auf einen Blick und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Team Wahl - und Komfortleistungen im MKM

Juliane Radtke

Stationsleitung Wahlleistungsstationen 2C + 3CD

  • Wahlleistungen und ärztliche Wahlleistungen
  • Wahlleistung Unterkunft / Nichtärztliche Wahlleistungen
  • Ausländische Patienten
  • Zimmerbeschreibung und Entgelte für Wahlleistungen
  • Chefarztbehandlung
  • Begleitpersonen

Wahlleistungen und ärztliche Wahlleistungen

Wahl- oder Komfortleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden können. Sie sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten selbst zu bezahlen. Für Wahlleistungen erhalten Sie die Rechnung unmittelbar vom Krankenhaus oder von den jeweiligen Chefärzten. Privatversicherte Patienten können diese Leistungen in Abhängigkeit von ihrem Versicherungsvertrag unentgeltlich in Anspruch nehmen. Bitte prüfen Sie vor dem Klinikaufenthalt, ob Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung diese Kosten ganz oder teilweise übernimmt. 

Ärztliche Wahlleistungen

Sie werden persönlich durch die Cheafärztin, den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seine(n) Stellvertreter(n) oder eine Fachärztin / einen Facharzt Ihrer Wahl medizinisch behandelt und betreut.

Abrechnung der Ärztlichen Wahlleistung:
Die Behandlung durch einen Chef- oder Wahlarzt steht jedem Patienten zur Verfügung. Die Chef- oder Wahlarztbehandlung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie z.B. die der Anästhesie, Radiologie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt. Die Gebührenordnung für Ärzte liegt für Sie in den Sekretariaten der Fachabteilungen zur Einsicht aus.

Wahlleistung Unterkunft / Nichtärztliche Wahlleistungen

Allgemeine Informationen:

Die Wahlleistung Unterkunft steht jedem Patienten zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt werden. Privat- oder zusatzversicherte Patienten können je nach Ausgestaltung der Versicherungsverträge die Leistungen ohne Zahlung eines Aufpreises in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich vor dem Klinikaufenthalt über Ihren Versicherungsinhalt.

Bitte beachten Sie, dass das Marienhaus Klinikum Mainz (MKM) ein Akutkrankenhaus ist und die Nutzung eines Ein- bzw. Zweibettzimmers auf der Wahlleistungsstation von der Auslastung des Krankenhauses abhängig ist.

Ausländische Patienten

Ausländische Patienten

Patienten aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen

Die Notfallbehandlung ist jederzeit im Klinikum möglich. Über den Umfang der medizinisch notwendigen Leistungen entscheidet der behandelnde Arzt. Für geplante Eingriffe müssen Sie vor der geplanten Krankenhausbehandlung eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland anfordern und diese bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und im Klinikum vorlegen. Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung gelten grundsätzlich als medizinisch notwendig. Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Abteilung Patientenmanagement gerne zur Verfügung.

- Patienten, die zum Zweck der Krankenhausbehandlung nach Deutschland einreisen

Ambulante Behandlungen müssen direkt mit den Sekretariatsbereichen der gewünschten Fachabteilung vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte. Einige Fachabteilungen bieten die Möglichkeit von Gesundheit-Checkups an.

Stationäre Behandlungen können entweder direkt im Sekretariatsbereich der hauptverantwortlichen Fachabteilung oder in der Abteilung  Patientenmanagement angefragt werden. Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine Kostenschätzung über die vermutlich entstehenden Kosten der Krankenhausbehandlung

Zimmerbeschreibung und Entgelte für Wahlleistungen

Wahlleistungsstation:

Unterstützen Sie Ihren Genesungsprozess und stellen Sie alle Weichen auf Wohlfühlen: Entscheiden Sie sich für ein komfortables Ein- oder Zwei-Bettzimmer mit hotelähnlichem Charakter und freuen Sie sich über die vielen kleinen Annehmlichkeiten, die hier den kleinen Unterschied ausmachen.

Ein- und Zweibettzimmer:

Im Marienhaus Klinikum Mainz können Sie neben einem Zimmer auf der Wahlleistungsstation ein Einbett- oder Komfort-Einbettzimmer buchen.

Nutzen Sie den Wohlfühlfaktor und den zusätzlichen Service für Ihre baldige Genesung. Sie erhalten am Tag der Ankunft ein Kosmetikset, unsere speziell geschulten Mitarbeiterinnen erfragen Ihre Essenswünsche, Ferner bekommen Sie ein erweitertes Getränkeangebot aus Fruchtsäften, Kaffee und Tee, jeden Werktag eine Mainzer Tageszeitung. Die Grundgebühren für Telefon, Fernsehen und Internet sind ebenfalls inklusive. Die Komfort-Elemente können zudem unabhängig von einer Unterbringung in einem Einbett- oder Komfort-Einbettzimmer gegen Rechnung gebucht werden.

Die Entgelte für Wahlleistungen Unterkunft nach § 17 KHEntgG finden Sie als Download zu Beginn der Seite unter "Infomaterial".

Chefarztbehandlung

Neben unseren Komfortleistungen können Sie zusätzlich auch die Behandlung durch unsere Chefärzte vereinbaren.
Über die Möglichkeit und die daraus entstehenden Kosten informieren Sie sich bitte in der Sie behandelnden Fachabteilung beziehungsweise dem entsprechenden Chefarztsekretariat.

Begleitpersonen

Begleitpersonen

Medizinisch nicht begründete Begleitpersonen

Auf Wunsch können Sie eine Begleitperson in Ihrem Zimmer unterbringen lassen. Diese Zusatzleistung ist nur in Verbindung mit der Wahlleistung "Einbett-Zimmer" buchbar (vorbehaltlich Verfügbarkeit) und beinhaltet automatisch die Verpflegung Ihres Gastes. 


Medizinisch begründete Begleitpersonen

In medizinisch begründeten Fällen können Sie als Patienten eine Begleitperson mit ins Krankenhaus nehmen. Eine solche Situation liegt bspw.  bei Gefährdung der Durchführung medizinisch notwendiger Leistungen, zum Beispiel bei Trennung des Kindes von der Bezugsperson, einem  ständigen Betreuungsbedarf des Patienten wegen schwerer Behinderung, der nicht vom Krankenhaus geleistet werden kann oder dass die Begleitperson therapeutische Verfahren, Verfahrensregeln und/oder die Nutzung technischer Hilfen einüben soll, vor.

Als Begleitpersonen gelten auch Pflegekräfte aus dem häuslichen Umfeld oder Freunde und Bekannte. Die Bezahlung der Unterkunftsleistungen erfolgt durch die Krankenkasse des Patienten. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld der Behandlung/stationären Aufnahme mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zwecks Kostenübernahme in Verbindung.

Marienhaus Klinikum Mainz (MKM)
An der Goldgrube 11
55131 Mainz
Telefon:06131 / 575 0
Telefax:06131 / 575 1610
Internet:http://www.marienhaus-klinikum-mainz.de
Ambulantes OP-Zentrum im MKM
An der Goldgrube 11
55131 Mainz
Telefon:06131 / 575 3100
Telefax:06131 / 575 3106