Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und von Ihrer Krankenkasse nicht befreit sind, müssen Sie für die Krankenhausbehandlung im Regelfall eine allgemeine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag zahlen. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Als Krankenhaus sind wir verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen. Wir bitten Sie, den fälligen Zuzahlungsbetrag zu entrichten, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (siehe Kasse). Ihre Zuzahlung können Sie in bar, per Kredit- oder EC -Karte oder durch Überweisung leisten. Bewahren Sie die bei Barzahlung erhaltene Quittung bitte gut auf. Bei ambulanten Behandlungen fällt gegebenenfalls die Praxisgebühr für das entsprechende Quartal an. Diese Kosten können Sie direkt an der Kasse in bar, per Lastschrift oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.Zuzahlung
Leistungen
Alle wichtigen Antworten auf Ihre Fragen von A wie Anmeldung bist Z wie Zuzahlung im Überlick finden Sie im Service-Teil A bis Z.
Im Notfall
Seelsorge
In einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft hat die Krankenhaus-Seelsorge einen besonderen Stellenwert. mehr ...
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