Entlassung

Wir freuen uns, wenn es Ihnen besser geht. Ihre Entlassung ordnet der Arzt an, sobald es Ihre Gesundheit wieder zulässt. Sie können selbstverständlich auch entgegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen. In diesem Fall haftet das Krankenhaus nicht für die entstehenden Folgen.

Sollten Ihnen Gegenstände zur Verfügung gestellt worden sein, bitten wir Sie, diese an die entsprechende Station oder an der Information abzugeben.

Bitte geben Sie Ihre Chipkarte (Telefon/Fernsehen) an dem Automaten zurück und begleichen sie Ihre Rechnung für die Zuzahlung an der jeweiligen Kasse.

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Leistungen

Alle wichtigen Antworten auf Ihre Fragen von A wie Anmeldung bist Z wie Zuzahlung im Überlick finden Sie im Service-Teil A bis Z.

Im Notfall

Seelsorge

In einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft hat die Krankenhaus-Seelsorge einen besonderen Stellenwert. mehr ...

Wir über uns

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