Aufklärung
Als Patient haben Sie nicht nur Anspruch auf Behandlung und Pflege. Sie haben auch Recht darauf zu erfahren, was mit Ihnen geschieht.
Die Ärzte sind verpflichtet, Sie über die Untersuchungen, die diagnostischen Eingriffe und die Wirkung der verordneten Medikamente aufzuklären.
Im Zweifelsfall fragen Sie bitte die für Sie zuständigen Ärztinnen und Ärzte.
Leistungen
Alle wichtigen Antworten auf Ihre Fragen von A wie Anmeldung bist Z wie Zuzahlung im Überlick finden Sie im Service-Teil A bis Z.
Im Notfall
Seelsorge
In einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft hat die Krankenhaus-Seelsorge einen besonderen Stellenwert. mehr ...
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